Spionage: Generalbundesanwalt bezieht in seine Ermittlungen alle Erkenntnisse und Hinweise ein

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Spionage: Generalbundesanwalt bezieht in seine Ermittlungen alle Erkenntnisse und Hinweise ein
Zweites deutsches Opfer von NSA Überwachungen wurde am 3. Juli 2014 namentlich bekannt – Produktion eines Radio-Telefon-Interview war leider noch nicht möglich
Karlsruhe / Berlin / Washington D.C., 9. Juli 2014. Nach dem am 3. Juli das zweite deutsche Opfer von NSA Überwachungen, der Student Sebastian Hahn, welcher sich ehrenamtlich im Tor-Projekt engagiert und an der Friedrich Alexander Universität in Erlangen – Nürnberg studiert, öffentlich namentlich bekannt wurde hat in einer Interview-Anfrage des Medien-Netzwerkes radiotvinfo.org, ein Sprecher der Generalbundesanwaltschaft am Bundesgerichtshof bereits auf eine Anfrage am 3. Juli 2014 um „Verständnis gebeten, dass mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und Tatsachenerhebungen keine weitergehenden Auskünfte erteilt werden können.“

Hintergrund der Presse-Anfrage war, die Information zu erhalten ob es möglicherweise ein weiteres Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwaltes in Karlsruhe geben könne oder ob das bereits bestehende Erm ittlungsverfahrenerweitert werden könnte, nach dem jetzt offiziell bekannt ist, dass die mächtigste Frau der Welt (US Magazin FORBES) und bundesdeutsche Kanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) nicht das einzige Opfer von Überwachungsmassnahmen U.S.-amerikanischer Geheimdienste ist.
Der Sprecher des Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof teilte weiter mit, der Generalbundesanwalt führe wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel seit dem 3. Juni 2014 ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Mitarbeiter US-amerikanischer Nachrichtendienste wegen des Anfangsverdachts der geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Strafgesetzbuch) .
Die mögliche massenhafte Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bevölkerung in Deutschland durch britische und US-amerikanische Nachrichtendienste stehe weiter unter Beobachtung. Der Generalbundesanwalt werde insbesondere die Erkenntnisse, die durch die Ermittlungen wegen des Verdachts der Ausspähung eines Mobiltelefons der Bundeskanzlerin erlangt werden, auf ihre mögliche Auswirkung für die strafrechtliche Bewertung der in Rede stehenden massenhaften Erhebung von Telekommunikationsdaten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland auswerten und sonstigen neuen Hinweisen nachgehen.
Zudem habe der Generalbundesanwalt ein neues Ermittlungsreferat eingerichtet, das sich mit möglichen massenhaften Angriffen ausländischer Nachrichtendienste auf den Internet- und Telefonverkehr sowie auf die digitale Infrastruktur in Deutschland (“Cyberspionage”) befasst. Damit habe der Generalbundesanwalt in struktureller, konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht dafür gesorgt, konkrete Fälle sogenannter Cyberspionage gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt wirksam strafrechtlich verfolgen zu können.
Selbstverständlich beziehe der Generalbundesanwalt bei seinen Ermittlungen und Prüfungen alle in rechtlich zulässiger Weise verwertbare Erkenntnisse und Hinweise mit ein. Das gelte sowohl für Erkenntnisse, die durch strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen gewonnen werden, als auch für Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen.
Aufgrund der Bitte um Verständnis ,dass mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und Tatsachenerhebungen keine weitergehenden Auskünfte seitens der Generalbundesanwaltschaft erteilt werden können“, verzichtete das internationale Medien-Netzwerk radiotvinfo.org und Radio TV IBS Liberty am 3. Juli 2014 auf die Produktion eines Radio-Telefon-Interviews. Die Redaktion hofft jedoch darauf, sobald der Generalbundesanwalt zu einem geeigneten Zeitpunkt Presse, Medien und Öffentlichkeit informiert, ein Fernseh- und Radio-Interview produzieren zu können und mit weiteren Informationen seitens der Generalbundesanwaltschaft auch zu Hintergrund-Informationen berichten zu können.
Aufgrund des Abhörens eines Mobiltelefons von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel durch U.S.-amerikanische Geheimdienste, in den Verdacht ist die National Security Agency (NSA) geraten, war bereits vor einem Jahr die deutsche Regierungschefin „not amused“. Die Beteiligung weiterer U.S.-amerikanischer Geheimdienste kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden.
Beim Tor-Projekt handelt es sich um einen Anonymisierungs-Dienst der helfen soll, die Daten und Privatsphäre von Nutzern des Internets zu schützen. Andreas Klamm

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