Presbyteriumswahlen im Rheinland sollen einfacher werden
Landessynode hat neues Recht beschlossen
Bad Neuenahr. 14. Januar 2011. (red). Die Presbyteriumswahlen in der Evangelischen Kirche im Rheinland sollen einfacher und deren Verwaltungsaufwand und Kosten niedriger werden. Das ist das Ziel des Kirchengesetzes zur Neuregelung des Presbyteriumswahlrechts, das die rheinische Landessynode heute in Bad Neuenahr beschlossen hat. Zukünftig sollen sich die Presbyterien nach Möglichkeit nur einmal im Vorfeld der Wahl mit allen wahlrelevanten Beschlüssen befassen.
Unter anderem wird der Vertrauensausschuss abgeschafft. Zudem fällt die Gemeindeversammlung zu Beginn des Wahlverfahrens, eine reine Informationsveranstaltung, weg. Die Gemeindeversammlung zur Vorstellung der Kandidierenden bleibt jedoch weiterhin Pflicht. Einer in der Vorlage vorgeschlagenen Abschaffung des Mitarbeiterwahlgesetzes hat die Landessynode nicht zugestimmt.
Um dem Presbyterium – also dem Leitungsorgan der örtlichen Kirchengemeinden – die Arbeit zu vereinfachen, erstellt das Landeskirchenamt ein Formblatt für alle Wahlbeschlüsse des Presbyteriums. Darauf können alle für die Wahl notwendigen Beschlüsse in einer Presbyteriumssitzung zusammengefasst werden. Mit Hilfe dieses Formblattes soll auch der Kreissynodalvorstand in Kenntnis gesetzt werden.
Auch das Thema Wahlwerbung findet im neuen Gesetz Niederschlag. Zukünftig soll das Presbyterium beschließen, wie in der Gemeinde Werbung für die Wahl gemacht werden darf. Darüber hinausgehender Wahlwerbung muss das Presbyterium zustimmen. Kandidatinnen und Kandidaten, die gegen diese Vorschriften verstoßen, können von der Kandidatenliste gestrichen werden.
Ein Entwurf zum Zeitplan der kommenden Presbyteriumswahl am 5. Februar 2012 sieht vor, bis Mitte Juni 2011 mit den Vorbereitungen für die Wahl zu beginnen. Bis spätestens Ende Dezember 2011 sollten die Wahlbenachrichtigungen erstellt sein. Am 26. Februar 2012 steht laut diesem zeitplan die Abkündigung der Amtseinführung der Presbyteriumsmitglieder auf dem Programm. Die Amtseinführung ist entweder für den 4. oder 11. März terminiert.
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