Anklagen gegen drei Terror-Verdächtige erhoben

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Anklagen gegen drei Terror-Verdächtige erhoben
Koblenz/Mainz. 3. Oktober 2018 (pmd). Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erhebt Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation, teilte die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz mit.
Nach umfangreichen Ermittlungen der Landeszentralstelle Rheinland-Pfalz für die Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus (ZeT-rlp), des Staatsschutzes des Landespolizeipräsidiums des Saarlands hat die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen drei syrische Staatsangehörige im Alter von 27 und 23 Jahren sowie mutmaßlich 22 Jahren Anklagen zum Oberlandesgericht Koblenz wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erhoben (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b StGB).
Die Angeschuldigten, die zuletzt gemeinsam in einer Wohnung in Saarlouis im Saarland lebten, wurden bereits am 12.04.2018 in Saarlouis und Dirmingen festgenommen und befinden sich seither in Untersuchungshaft in verschiedenen rheinland-pfälzischen Haftanstalten.
Die gegen die Angeschuldigten gerichteten Tatvorwürfe hängen nicht miteinander zusammen. Daher sind drei getrennte Verhandlungen durchzuführen.
Über die Eröffnung der Hauptverfahren, die vor dem Oberlandesgericht Koblenz stattfinden werden, ist noch nicht entschieden. Wann die Hauptverhandlung beginnt, hat das Gericht noch nicht mitgeteilt.
Die Akten werden zunächst dem Bundesgerichtshof vorgelegt, der von Gesetzes wegen über die weitere Haftfortdauer entscheiden muss.
Zu den Tatvorwürfen:
Dem 27-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen sich im Februar 2014 in Syrien dem IS angeschlossen zu haben. Er soll sich in der Folgezeit aktiv auf Seiten des IS an Gefechten in der syrischen Provinzen Hassaka und im Irak an den Kämpfen um die Stadt Mossul beteiligt haben. Nach der Eroberung von Mossul soll er sich zudem als Spitzel für den IS betätigt haben. Er reiste am 16.11 2015 über die Türkei nach Deutschland ein und beantragte Asyl.
 
Der möglicherweise 22-jährige Angeschuldigte steht im Verdacht, sich im April 2013 in der Region Homs der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat im Irak und Großsyrien (ISIG)“, einer Vorgängerorganisation des IS, angeschlossen zu haben. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er sich der Befehlsgewalt der Terrororganisation unterstellt und deren Ziele gefördert haben. So soll er ein Ausbildungslager durchlaufen haben, in dem er im Umgang mit leichten Waffen und Schnellfeuergewehren geschult wurde. In der Folge soll er sich in Syrien auf Seiten des ISIG an militärischen Gefechten beteiligt haben.
Die tatsächliche Identität des Angeschuldigten konnte bislang nicht sicher geklärt werden. Hinsichtlich seines Namens wie auch seines Geburtsdatums existieren widersprüchliche Angaben.
Der Angeschuldigte befindet sich mindestens seit dem 02.02.2016 in Deutschland. Er selbst gibt an, über die Türkei und Griechenland nach Deutschland gekommen zu sein. Zur Sache hat er sich bislang nicht eingelassen.
 
Der 23-jährige Angeschuldigte ist verdächtig, sich Ende Januar 2013 in der syrischen Stadt Deir ez-Zor unter Verwendung des Kampfnamens „Abou Abbas“ der islamistischen Terrororganisation Ahrar al-Sham angeschlossen zu haben. Bereits zuvor – vermutlich schon seit 2011 – beteiligte er sich an einer bewaffneten Widerstandsgruppe gegen das Regime des syrischen Machthaber Baschar al-Assad.
Zunächst wurden ihm Aufgaben in der Lebensmittelversorgung der Terrororganisation zugewiesen, anschließend absolvierte er eine militärische Ausbildung in einem Trainingslager, wo er im Umgang mit Pistolen, Schnellfeuerwaffen, Handgranaten sowie im Gebrauch mit Mörsern und Flugabwehrkanonen geschult wurde. Außerdem wurde er zum Scharfschützen ausgebildet. Er steht im Verdacht sich im Dezember 2013 auf Seiten der Ahrar al-Sham an den Gefechten um die nordsyrische Stadt Tal Hamis beteiligt und im Anschluss daran das Kommando über eine 40-köpfige Einheit der Terrororganisation übernommen zu haben.
Der Angeschuldigte reiste am 24.08.2015 über die Balkanroute nach Deutschland ein.
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen hat der Angeschuldigte auch nach seiner Einreise nach Deutschland unter anderem über verschiedene Internetplattformen weiter durch Verbreitung von Propagandamaterial und Rekrutierungsaufrufe für die Ahrar al-Sham geworben.

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