Korrektur des Grundgesetzes und Streichung des Wortes “Rasse”
Eine Formulierungs-Hilfe für die Neufassung von Artikel 3 des Grundgesetzes, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und weiterer betroffener Gesetzes- und Erklärungs-Bestandteile
Berlin. 11. Juni 2020. Meinung/Kommentar/ Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE und Menschenrechte-Aktivisten wollen das Wort “Rasse” aus dem Grundgesetz streichen. Eine gute und vernünftige Idee, da selbst Wikipedia inzwischen bekannt ist, dass die früher gelehrte Rassentheorie falsch ist.
Wenn man den Begriff Rasse im Zusammenhang von Menschen einsetzen will, so gilt, dass es nur eine Rasse Mensch gibt mit etwas mehr als 7 Milliarden Menschen. Kein Zweifel besteht daran, dass es unterschiedlicheste Arten von Menschen mit unterschiedlicher Ethnie gibt.
Will man Menschen unterscheiden, gibt es viele Unterscheidungs-Merkmale wie eine Unterscheidung nach Art, unterschiedliche Art oder Ethnie, sozialer Stellung und zahlreiche weitere Kriterien, die eine Unterscheidung erlauben. Unterscheidung von Menschen ist jedoch vor allem in Fragen allgemeiner Grundrechte und Menschenrechte nicht immer sinnvoll, da laut Artikel 3 grundsätzlich eine Diskriminierung, aktive Benachteiligung oder Bevorzugung von Menschen unterschiedlicher Art, Herkunft, Ethnie vermieden werden soll.
Der Begriff “Rassen” bzw. “Rasse” wird bereits im Artikel 3 des Grundgesetzes genannt.
Wie könnte eine Neu-Formulierung des Artikel 3 des Grundgesetzes lauten:
Eine Idee und Formulierungs-Hilfe:
Neufassung des Artikel 3
“(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Art, Ethnie, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”
Leider ist auch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Bezug auf “Rasse” unglücklich und inzwischen nachweisbar falsch formuliert. Daher glaube ich, dass das Wort “Rasse” in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch durch den Begriff und die Worte “nach seiner Art, Ethnie” korrigiert und angepasst werden sollte oder ein Update erhalten sollte.
Zu prüfen gilt: ALLE Europäischen Menschenrechte-Erklärungen und Gesetze der Europäischen Union. Auch in diesen Erklärungen und Gesetzen von Europa bzw. der Europäischen Union sollte das Wort “Rasse” gestrichen und durch “Art, Arten, Ethnie oder Ehtnien” ersetzt werden.
Laut Wikipedia ist die Rassentheorie falsch, vergleiche https://de.wikipedia.org/wiki/Rassentheorie. Das ist nicht als Vorwurf zu verstehen. Wir alle sind Menschen und machen Fehler. Wir sind zur Erkenntnis gelangt, dass die Rassentheorie falsch ist und daher sollten wir auch zur Liebe und Vernunft gelangen, Fehler zu korrigieren und falsche Formulierungen durch richtige und vor allem auch nicht-diskriminierende und auch antirassistische Formulierungen, die der Würde aller Menschen ungeachtet ihrer Art, Ethnie oder Herkunft sowie sowie sonstiger Unterscheidungsmerkmale, gerecht werden kann. Andreas Klamm