Fall Verdacht Kindesmisshandlung: Nach Ärzte-Ehepaar hat auch Journalist Andreas Klamm Strafanzeige erstattet
Schlimmer Verdacht: Sexueller Missbrauch, Bildung einer kriminellen Gruppe oder Vereinigigung und weitere Gewaltverbrechen zum Nachteil eines 10jährigen Kindes, der Kindesmutter und deren jüdische Eltern können nicht ausgeschossen werden
Strafanzeige wurde erstattet bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld und der Staatanwaltschaft Frankenthal in der Pfalz
PRESSE-Mitteilung
Presse-Erklärung
Bielefeld /Köln / Ludwigshafen am Rhein (pm). 5. September 2019. Im Fall Verdacht Kindesmisshandlung, bei dem ein 10jähriges Kind im Landkreis Minden-Lübbecke, Melle, Espelkamp (Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen) Opfer von brutaler Gewalt und Misshandlungen wurde, sind neue Details bekannt geworden, die nach Einschätzung des Journalisten, Gesundheits- und Krankenpflegers, Rettungssanitäters, Gründer von ISMOT International Social And Medical Outreach Team und Regionalhilfe.de, Andreas Klamm (51) leider weitere schwere Straftaten und Gewaltverbrechen nicht ausscließen lassen, sondern vielmehr zur Annahme führen müssen, dass sich weitere, schwere Straftaten ereignet haben.
Nachdem bereits ein Ärzte-Ehepaar Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen des Verdachts auf sexuellem Missbrauch zum Nachteil des 10jährigen Kindes erstattet hat (Aktenzeichen, Staatsanwaltschaft Bielefeld AZ. 566 Ujs 98/18. ), hat auch der Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Andreas Klamm, bei den Staatsanwaltschaften Bielefeld und Frankenthal in der Pfalz, Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs, der Bildung einer kriminelle Gruppe und weiterer in Betracht kommender Straftaten, erstattet.
Der Rechtsanwalt der Kindesmutter des 10jährigen Kindes, Wilfried Schmitz aus Selftkant aus Aachen und der Journalist Jo Conrad von bewusst. tv informieren in der Sendung “Rechtsfrei beim Jugendamt?” über weitere, erschreckende Details zu den Themen Kindesmisshandlung, Kinderhandel, der weltweit verboten ist, der rituellen Ermordnung von Kindern und einem “lukrativen Geschäftsmodell” mit dem Handel von Kindern. Bis zu 160.000,– Euro könnte pro Kind mit dem Handel von Kindern erwirtschaftet werden, informiert der Rechtsanwalt. Bei zehn Kindern im Kinderhandel führt dies im Bespiel zu einer Summe von 1,6 Millionen Euro. Der Fernseh-Beitrag mit Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant und dem Journalisten Jo Conrad ist bei You Tube zu sehen.
https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
Zweite Strafanzeige im Fall Verdacht Kindesmisshandlung von Journalist Andreas Klamm erstattet
Video und Link: https://www.youtube.com/watch?v=CbPLffHLLzA
Der vollständige Wortlaut der Strafanzeige vom 21. August 2019, welche mittels Fax und E-Mail an die Staatsanwaltschaften in Frankenthal in der Pfalz und die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gesendet wurde lautet wie folgt:
An
Staatsanwaltschaft Frankenthal
Emil-Rosenberg-Str. 2
67227 Frankenthal
Postfach 1145
67201 Frankenthal
Telefon: 06233/80-0
Telefax: 06233803362
Anrufbeantworter: 06233/80-3198
E-Mail: staft@genstazw.jm.rlp.de
Staatsanwaltschaft Bielefeld
Rohrteichstraße 16
33602 Bielefeld
Postanschrift
33595 Bielefeld
Telefon: 0521 549-0
Fax: 05215492032
E-Mail: poststelle@sta-bielefeld.nrw.de
Neuhofen, 21. August 2019 – Verbandsgemeinde Rheinauen, Bei Ludwigshafen am Rhein, Rheinland-Pfalz
GEFAHRENABWEHR UND SCHUTZ .
STRAFANZEIGE wegen des DRINGENDEN Verdachts mehrerer schwerer Straftaten und Gewalt-Verbrechen zum Nachteil eines 10jährigen Kindes und einer jüdischen Familie in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, Holocaust – Überlebende
Sonder-Hinweis: Bereits am 4. August 2019 habe ich die Öffentlichkeit darüber informiert, dass eine GEFAHR für das 10jährige Kind, seine Mutter und die Großeltern, in Melle und Espelkamp in Nordrhein-Westfalen und in Espelkamp NICHT ausgeschlossen werden können.
Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat am 3. August 2019 schriftlich um Hilfe gebeten
Ausführliche Informationen erhalten Sie hierzu von
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,
De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,
Telefon: 02456 / 5085590
Fax: 02456 / 5085591
Mobil: +49 1578 7035614
E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
oder
ra.wschmitz@googlemail.com
Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz
Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/
Ich bitte DRINGEND alle Menschen, Institutionen und Behörden um Hilfeleistung. Das 10jährige Kind wurde wie seine Mutter und Großeltern bereits schwer geschädigt. Die Menschen die versuchen Hilfe zu leisten, unter anderem der Polizei-Beamte im Ruhestand Herr Frank Luttmann aus Teterow, Mecklenburg-Vorpommern, Herr Bernd Flügel , Rettungsassistent in Rente und Herr Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Autor, Musik- und Medien-Produzent wurden inzwischen mehrfach angegriffen für den Versuch der Hilfeleistung für ein 10jähriges Kind, seine Mutter und einer jüdischen Familie, welche Holocaust Überlebende sind.
Öffentlich Erklärung NOTFALL-Status vom 4. August 2019,
https://britishnewsflashmagazine.org/2019/08/12/offentliche-erklarung-des-notfall-status-gefahr-fur-10jahriges-kind-und-mutter-kann-nicht-ausgeschlossen-werden
GEGEN UNBEKANNT und gegen namentlich bereits, bekannte mutmaßlich an Straftaten und Gewaltverbrechen beteiligte Personen zum Nachteil des Kindes, der Kindesmutter und der Eltern der Kindesmutter
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit wird Strafanzeige zur GEFAHRENABWEHR und zum Schutz eines 10jährigen, besonders Schutz-befohlenen Kindes, seiner Kindesmutter und der Großeltern des Kindes erstattet und gebeten wie folgt:
Bitte um Prüfung eines Falls oder mehrerer Fälle Politisch Motivierter Kriminalität und / oder möglicherweise Bildung einer bislang nicht bekannten Gruppe, – nicht auszuschließen – Bildung einer Kriminellen Vereinigung im Raum Melle / Espelkamp, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen.
Strafanzeige wird erstattet wegen des Verdachts
- Brutale Gewalt und Kindesmisshandlung, seitens des Kindesvater, XXX-Mitglied, in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt zum Nachteil der geschädigten Opfers, Kind (10) und Mutter (jüdisch) und Großeltern, jüdisch und Holocaust Überlebende nach 1945. Hier hat bereits laut Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz eine Verurteilung des Täters stattgefunden und der Täter wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt. Jedoch hat laut den Angaben in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, der Täter die Kindesmutter des Kindes gemeinsam mit weiteren Tat-Beteiligten bedroht
- Kindes-Entzug zum Nachteil der geschädigten Kindesmutter seitens des Jugendamtes im Landkreis Minden-Lübbecke, Espelkamp / Melle.
- Strafvereitelung im Amt, von Amtsinhabern und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Jugendamts, Behörden, Institutionen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen von weiteren, staatlichen Einrichtungen
- Verdacht des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des Kindes in staatlicher Obhut.
- Erpressung der geschädigten Kindesmutter.
- Bedrohung der geschädigten Kindesmutter.
- Verdacht auf schwerste Formen von Anti-Semitismus auch durch Staatsbedienstete und Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen öffentlicher Einrichtungen und weitere Personen
- Verdacht auf schwerste Formen von Anti-Judaismus durch Staatsbedienstete, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen öffentlicher Einrichtung und Privatpersonen.
- Verdacht von PMK Politisch Motivierter Kriminalität
- Verdacht einer oder mehrerer bislang unbekannter krimineller Vereinigungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bundesrepublik Deutschland
Zum Nachteil von
- Kind (10), Nordrhein-Westfalen
- Frau, Kindesmutter, Lehrerin
- Herr, Vater der Kindesmutter, jüdischen Glaubens
- Frau und Mutter der Kindesmutter, jüdischen Glaubens.
Melle, Espelkamp, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
Begründung:
Am Samstag, 3. August 2019 sendete der Rechtsanwalt der geschädigten Kindesmutter, Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz eine Hilfe-Anfrage und die Bitte um Veröffentlichung und Öffentlichmachung in einem, schweren Notfall und Notlage eines 10jährigen Kindes und seiner Kindesmutter.
Ich bin Journalist, Autor, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter, Musik- und Medien-Produzent, ehrenamtlich im Notfall-Seelsorge-Dienst für mehrere U.S.-amerikanische Online-Kirchen und für afrikanische Missionsdienste tätig. Darüber hinaus bin ich Gründer von Regionalhilfe. de Arbeitsgemeinschaft für Medien- und Hilfe-Projekte (Gründung und Tätigkeit seit 2006), ISMOT International Social And Medical Outreach Team und von IFN International Family Network d734 und weiterer Organisationen und Einrichtungen.
Ich versuche, sozial, pflegerisch, humanistisch und journalistisch NOTHILFE und Hilfe zu leisten für Menschen in schweren Notlagen und Notfällen, was in der Vergangenheit bereits mehrfach erforderlich wurde, im Beispiel in der Notfall-Evakuierung der damals hochschwangeren Natalie F. aus Berlin von Nassau Bahamas und des ehemaligen Bundeswehr Soldaten Michael H. aus Koblenz in der Notfall-Evakuierung von Thailand nach Deutschland.
Derzeit bestehen insgesamt nunmehr 9 Notlagen und Notfälle.
Mit Herrn Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz in Selfkant bei Aachen und der Kindesmutter konnte ich mehrfach kommunizieren.
Der Rechtsanwalt Wilfried Schmitz hat mir mehrere Schriftsätze zugesendet. Nach mehrfacher und intensiver Prüfung der Schriftsätze ergeben sich schwerwiegende Verdachts-Momente, die die oben genannten Straftaten und Gewaltverbrechen sehr wahrscheinlich machen und es nicht ausgeschlossen werden kann, dass schwerste Straftaten und Gewaltverbrechen in der Tat, wie vom Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz geschildert, stattgefunden haben.
Das Ärzte-Ehepaar D. hat jedoch bereits bei der Staatsanwaltschaft in Bielefeld Strafanzeige wegen des sexuellen Missbrauchs zum Nachteil des 10jährigen Kindes in staatlicher Obhut an die Staatsanwaltschaft in Bielefeld gesendet, vergleiche Ermittlungsverfahren der Staatanwaltschaft in Bielefeld, Aktenzeichen AZ. 566 Ujs 98/18.
Aktzenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefeld, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Mehrere und sehr ausführliche Schriftsätze mit der genauen Beschreibung und Schilderung von schwerwiegenden Ereignissen sind auf der Web-Seite
von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen zu finden:
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Die Beschreibungen, Schriftsätze, Schilderungen und Angaben von
- Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Selfkant bei Aachen
- Frau Kindesmutter des Kindes und zudem Brief an Bundespräsident Dr. Frank Walter Steinmeier
- Herrn, Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
- Frau , Brief an Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
sind in den Anlagen beigefügt und sind Bestandteil dieser Begründung und Strafanzeige.
Darüber hinaus können die vorgenannten Dokumente auch Beweismittel für die Ermittlungen der Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaften und Gericht sein.
Da ich mich leider nach mehreren Unfällen und nachweisbar, falschen Anschuldigungen auch in schwerer Notlage befinde, habe ich daher Herrn Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand aus Suhl in Thüringen und den Polizei-Beamten im Ruhestand, Frank Luttmann in Teterow, Mecklenburg-Vorpommern um Hilfe gebeten zur Hilfe-Leistung für das Kind, seiner Kindesmutter und den Großeltern des Kindes, welche Holocaust Überlebende nach 1945 sind.
Leider liegt bei mir eine Schwerbehinderung mit dem Grad der Behinderung, 60, „Feststellung des weiteren Merkmals: „Dauerhafte Einbuße der körperlichen Beweglichkeit“, Merkzeichen G vor, so dass ich auf die Hilfe eines Rollstuhls und einer Therapie- und Assistenz-Hündin angewiesen bin und nicht schnell genug und nur mit zeitlichen Verzögerungen Hilfe leisten kann, um das Kind aus Gefahr evakuieren zu können, der Kindesmutter und den Großeltern und zeitnah helfen zu können.
Notfall liegt vor, da NICHT ausgeschlossen werden kann, dass
- Das 10jährige Kind, bedroht wird und sich in Gefahr befindet – NOTFALL –
- Die Kindesmutter bedroht und diskriminiert wird – NOTFALL –
- Der Großvater bedroht und diskriminiert wird, welcher einen Schlaganfall erlitten hat – NOTFALL –
- Die Großmutter bedroht und diskriminiert wird, welche einen Nervenzusammenbruch erlitten hat – NOTFALL
Damit möglichst zeitnah alle Behörden und Institutionen informiert werden können, habe ich am 4. August 2019 öffentlich NOTFALL-STATUS erklärt, vergleiche Web:
https://britishnewsflashmagazine.org/2019/08/12/offentliche-erklarung-des-notfall-status-gefahr-fur-10jahriges-kind-und-mutter-kann-nicht-ausgeschlossen-werden
Als ergänzende, weitere Massnahmen für eine zeitnahe Hilfeleistung habe ich insgesamt 40 Personen, Institutionen und Organisationen in Deutschland, den U.S.A. und Israel verständigt und gebeten zeitnah Hilfe zu leisten, unter anderem
- Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Berlin
- Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier, Berlin
- Bundesfamlienministerium, Berlin
- Bundesjustizministerium, Berlin
- Landesministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landesministerium für Familie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen
- Landrat des Landkreises Minden-Lübbecke
- Kreistag des Landkreises Minden-Lübbecke
- Zentralrat der Juden in Deutschland, Berlin
- Jüdische Synagogen in Berlin und in weiteren Städten
- Zentrale jüdische Wohlfahrtsstellen
- Evangelische Kirche in Deutschland
- Papst Franziskus, Vatikan, Vatikan-Staat
- Mehrere U.S. Online Glaubens-Dienste in den U.S.A.
- Einen sozialen Missionsdienst in Afrika
- Einen Pfarrer im Ruhestand in Nordrhein-Westfalen
- Mehrere jüdische Medien
- Mehrere Hilfe-Organisationen die Menschen jüdischen Glaubens helfen
- Moslemische Hilfe-Dienste
- Medien in den U.SA., Israel, Deutschland und in der Türkei
- Einen Arzt in Frankfurt am Main
- Mehrere Politiker des Deutschen Bundestags in Berlin
zum Zwecke der Hilfe-Leistung für das 10jährige Kind, seine Kindemutter und den jüdischen Großeltern, welche Holocaust Überlebende sind.
Der bereits öffentlich, erklärte NOTFALL und NOTLAGE bestehen weiterhin und fortdauernd, da dem 10jährigen Kind, der Kindesmutter und den Großeltern bislang, soweit wie bekannt, trotz aller Bitten und Hilfe-Ersuchen KEINE Hilfe geleistet wurde.
Stattdessen wurden leider Hilfe-leistende Menschen und Menschen die versuchen Hilfe zu leisten angegriffen und bestraft ohne rechtliche Anhörung, ohne Möglichkeit der Verteidigung, ohne ordentliche und ohne öffentliche Gerichtsverfahren, wenn sie so wollen, gewissermaßen in geheimen Kommando-Operationen wurden Hilfe-leistende angegriffen und vorsätzlich geschädigt. Darüber hinaus wurde damit ein weiteres Mal vorsätzlich und wissentlich auch der in Gefahr befindliche Junge und Kind seine Mutter und seine Großeltern geschädigt.
Am 13. August 2019 teilte ich Links von Veröffentlichungen zum Verdachtsfall des sexuellen Kindesmissbrauchs im Landkreis Minden-Lübbecke nicht nur, doch auch bei Facebook und in weiteren sozialen Medien. Daraufhin wurde am frühen Morgen des 14. August 2019 mein Facebook Konto www.facebook.com/andreas.klamm von Facebook ohne Angaben von Gründen gesperrt.
Herrn Bernd Flügel, Rettungsassistent im Ruhestand, wollte ebenso dem Kind, seiner Familie und mir nach der Facebook-Sperre helfen.
Daraufhin wurde auch Herr Bernd Flügel von Facebook am 18. August 2019 ohne Angaben von Gründen gesperrt und bedroht, obgleich Facebook mittels Foto-Scans eines Briefes schriftlich informiert wurde, dass mehrere Notlagen und Notfälle bestehen.
Wenige Tage zuvor hat der Polizei-Beamte im Ruhestand Frank Luttmann von einer Gruppe (die E-Mail ist als eine Fälschung erkennbar) die sich „SPD Parteivorstand in Berlin“ nennt eine Drohungen und subtile Bedrohung erhalten, wonach gegen den Kommunal-Politiker Olav M. in Offenbach ein Parteiausschluss-Verfahren geplant sei, und „sollte der Polizei-Beamte im Ruhestand, Frank Luttmann, nicht seine Engagements und seine öffentlichen Reden beenden, würde ihm auch ein solches Parteiausschluß-Verfahren drohen…“, etc. obgleich er bereits seit 19 Jahren Mitglied in der SPD ist.
Herr Frank Luttmann ist gewählter 1. Vorsitzender des FSB Forum Sozialdemokratische Basisinitiative, Herr Bernd Flügel ist 2. Vorsitzender des FSB und ich bin gewählter Presse- und Medien-Referent des FSB, da ich mehrere soziale und demokratische Initiativen auch von Sozialdemokraten und Demokraten versuche zu fördern und zu unterstützen.
Mehr als zwölf Mal habe ich versucht Facebook über das Facebook-eigene Kommunikations-System zu erreichen und einen Brief via Foto-Scan an Facebook gesendet und auf mehrere, bestehende schwere Notfälle und Notlagen aufmerksam gemacht. Facebook ist nicht bereit mir Gehör zu schenken und antwortet nicht. Eine Begründung wird von Facebook nicht mitgeteilt. Es erfolgt keine Reaktion.
Stattdessen löscht nach Angaben von Bekannten und Informanten Facebook Beweise, die für Gerichte und Gerichtsverfahren wichtig sind. Facebook und alle Nutzer wurden auch ebenso öffentlich über die bestehenden Notlagen und Notfälle Facebook-öffentlich in Kenntnis gesetzt.
Wie Herr Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen in seinen ausführlichen Schriftsätzen beschreibt, ebenso auch die Kindesmutter und die Großeltern, dauern die Ereignisse nach brutaler Gewalt und schweren Kindesmisshandlungen nunmehr 10 Jahre an.
Der Kindesvater soll Mitglied einer großen bekannten Partei in Deutschland sein, ebenso wie sein Bruder. Beide Herren nehmen politische Ämter wahr. An den Taten, Straftaten und Gewaltverbrechen, wie Bedrohung, Einschüchterung, Manipulation von Gutachten, ein mögliches Falschgutachten einer Gutachterin sind jedoch nicht nur Politiker einer Partei beteiligt, sondern leider auch von einer anderen großen Partei und möglicherweise sogar anderer Parteien. Darüber hinaus sind leider auch staatliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, laut den Schriftsätzen und Angaben von Herrn Wilfried Schmitz,, der Kindesmutter und den Großeltern an möglichen Straftaten wie Strafvereitelung im Amt, Beleidigung, Bedrohung, Einschüchterung, Unterlassene Hilfeleistung und in Frage kommenden Straftaten beteiligt, woraus sich der dringende Tatverdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung und/oder auch der PMK der Politisch Motivierten Kriminalität ergibt und solche schwer wiegenden Verdachts-Momente leider NICHT ausgeschlossen werden können.
Bitte nehmen Sie für weitere, wichtige Informationen und zum Zwecke der Hilfe-Leistung dringend auch Kontakt mit dem Rechtsanwalt der Mutter auf:
Rechtsanwalt Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt Wilfried Schmitz,
De-Plevitz-Str. 2,52538 Selfkant,
Telefon: 02456 / 5085590
Fax: 02456 / 5085591
Mobil: +49 1578 7035614
E-Mail: info@rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de
oder
ra.wschmitz@googlemail.com
Web-Site von Rechtsanwalt Herrn Wilfried Schmitz
Kinderheim als Stasi 2-0 Geschäftsmodell
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell/
Politisch Motivierte Kriminaliät (PMK)
Zitat – Auszug aus Informationen des BKA Bundeskriminalamtes
Der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) werden Straftaten zugeordnet, wenn die Tatumstände und/oder die Tätereinstellung Anhaltspunkte dafür bieten, dass sie
den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Realisierung politischer Entscheidungen richten,
sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben,
durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,
gegen eine Person wegen ihrer/ihres zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status physischen und/oder psychischen Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes, gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution/Sache oder ein Objekt richtet.
- 129 Bildung krimineller Vereinigungen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.
(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.
(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,
- wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,
- wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder
- soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.
(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, c, d, e und g bis m, Nummer 2 bis 5 und 7 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe g der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.
(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.
(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter
- sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder
- freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;
erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.
- Paragraph 184j Straftaten aus Gruppen
Wer eine Straftat dadurch fördert, dass er sich an einer Personengruppe beteiligt, die eine andere Person zur Begehung einer Straftat an ihr bedrängt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn von einem Beteiligten der Gruppe eine Straftat nach den §§ 177 oder 184i begangen wird und die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Nachdem in Nürnberg bereits vor längerer Zeit zwei mir persönlich, bekannten Autoren und Menschenrechte- Aktivisten Morddrohungen erhalten haben, jedoch im Briefkasten, Strafanzeigen bei der Kripo Nürnberg wurden dort von den betroffenen selbst erstattet, bin ich alarmiert oder auch verunsichert, in Bezug auf Mord-Drohungen und Drohungen.
Wichtiger Hinweis: Schwerwiegender NOTFALL, 10jähriges Kind, Mutter, jüdisch, Großeltern jüdisch, Holocaust Überlebende – Nordrhein-Westfalen / Niedersachsen
Ich wurde schriftlich am 3. August 2019 um Hilfe gebeten, in Bezug auf eines sehr schweren Notfall, mit schwerer, brutaler Gewalt gegen einen 10jähriges Kind und seine Mutter und jüdischen Großeltern in Melle / Espelkamp, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen. Vielen Behörden wurden bereits verständigt. Ein Ärzte-Ehepaar hat bereits wegen des schwerwiegenden Verdachts des sexuellen Missbrauchs des Schutz-befohlenen Kindes in der Obhut staatlicher und öffentlicher Einrichtungen, Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Bielefeld erstattet. Das Aktenzeichen lautet:
Aktenzeichen StA Staatsanwaltschaft Bielefield, Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauches zum Nachteil des 10jährigen Kindes, Ermittlungsverfahren zu Aktenzeichen, AZ. 566 Ujs 98/18
Seite von Rechtsanwalt Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen.
https://www.rechtsanwalt-wilfried-schmitz.de/kinderheime-als-stasi-2-0-geschaeftsmodell
Achtung: Das Kind ist 10 Jahre, minderjährig, Schutz-befohlenes Opfer von früheren Misshandlungen und Gewalt-Verbrechen, die Mutter ist Lehrerin und jüdisch, die Eltern der Lehrerin und Mutter, sind jüdisch und Holocaust-Überlebende.
Der Täter der früheren bereits vom Gericht verurteilten Straftaten, ein XXX-Mitglied und XXX-Kommunalpolitiker. Er wurde in dritter Instanz rechtskräftig verurteilt. Laut Angaben in den Schriftsätzen von Herrn Rechtsanwalt Wilfried Schmitz soll der frühere Täter jedoch möglicherweise neue Straftaten begangen haben, wie Bedrohung und Einschüchterung der geschädigten Kindesmutter.
Die weiteren, mutmaßlichen Täter und Täterinnen sind unterschiedlicher Herkunft, privat und zum Teil auch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen staatlicher und öffentlicher Institutionen und Einrichtungen.
Es liegt der schwere Verdachts-Fall vorsätzlicher Straftaten, Strafvereitelung im Amt und von Anti-Semitismus und Anti-Judaismus vor.
Eine Gefahr für das minderjährige Kind und die Mutter und Großeltern kann ich NICHT ausschließen nach allen Beschreibungen der Mutter, der Großeltern und des Rechtsanwaltes, Herrn Wilfried Schmitz.
Sie wissen, dass ich aufgrund des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte die Verfolgung von Menschen jüdischen Glaubens, Anti-Semitismus, Anti-Judaismus und natürlich auch die Verfolgung anderer, religöser Minderheiten ablehnen muss und dass ich schon auf der Grundlage nach § 323 c StGB, Strafgesetzbuch, „Unterlassene Hilfeleistung“ als Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter und als ehrenamtlich tätiger Nothilfe-Seelsorge-Berater und als ehrenamtlich registrierter Pastor in derart schweren Fällen Hilfe und Nothilfe leisten muss, damit die Verfolgung einer jüdischen Familie in Deutschland möglichst schnell beendet werden kann und die Familie geheilt werden kann.
Für die Beantwortung von Fragen stehe ich telefonisch, soweit wie möglich via Tel. 0621 5867 8054 und Tel. 06236 6969 935 und natürlich via E-Mail
andreasklamm@hotmail.com .
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Klamm – Sabaot, Journalist, Autor, Schriftsteller, staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungssanitäter
Anlagen:
Reisepass, Kopie
Presseausweise, Kopie
Schriftsätze des Herrn Rechtsanwalts, Herrn Wilfried Schmitz aus Selfkant bei Aachen und Briefe der Kindesmutter und Großeltern
Die Strafanzeige von Andreas Klamm, Journalist, Gesundheits- und Krankenpfleger, Rettungsanitäter vom 21. August 2019 als PDF