Bonn. 8. März 2017. (mediap). Nach dem Beschluss des Rates zur Änderung der Parkgebührenordnung ist diese inzwischen in Kraft getreten. Mittlerweile können E-Fahrzeuge, die mit einem E-Kennzeichen ausgestattet sind, an allen Parkscheinautomaten kostenlos mit Auslage der Parkscheibe parken. Dabei muss aber die Höchstparkdauer beachtet werden, denn Dauerparken ist damit nicht verbunden. Derzeit werden alle Parkscheinautomaten mit entsprechenden Aufklebern versehen. Die Bundesstadt Bonn sieht diese Maßnahme als wichtigen Baustein zur Förderung der Elektromobilität.
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