Berlin. 07. März 2017. (mediap). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat im Kampf für eine bessere Personalausstattung in Kliniken einen ersten Teilerfolg errungen: Auch die beim Bundesgesundheitsministerium angesiedelte Expertenkommission “Pflegepersonal im Krankenhaus” stellte in ihrem am Dienstag (7. März 2017) veröffentlichten Bericht fest, dass für eine sichere Patientenversorgung und zur Entlastung der Beschäftigten mehr Personal erforderlich sei. Endlich erkenne die Koalition an, dass den Kliniken verbindliche Personaluntergrenzen vorgegeben werden müssten, weil Markt und Wettbewerb alleine es nicht richten könnten, betonte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Sylvia Bühler.
Auch werde nicht mehr bestritten, dass die Versorgungsqualität von der Personalausstattung abhänge. Ohne die zahlreichen Proteste und öffentlichkeitswirksamen Aktionen der Beschäftigten in den letzten Jahren wäre dies nicht möglich gewesen. “Jetzt setzen wir uns gemeinsam für eine große
Lösung ein”, sagte Bühler.
“Die Beschäftigten erwarten Vorgaben, die kurzfristig die nötige Entlastung für die Pflege bringen. Es ist aber noch völlig unklar, wann und in welchen Bereichen Untergrenzen festgelegt werden sollen, geschweige denn wie viele Stellen zusätzlich eingerichtet und finanziert werden”, erklärte Bühler. Qualität in der Pflege hänge davon ab, dass es genug Personal gibt, das gilt nicht ausschließlich für die von der Expertenkommission als pflegesensitiv eingestuften Bereiche wie Intensivstationen und Nachtdienst. “Wir brauchen eine umfassende Lösung. Beschäftigte lassen sich nicht länger mit homöopathischen Dosen abspeisen”, stellte Bühler klar.
Nach ver.di-Berechnungen fehlen in deutschen Krankenhäusern 162.000 Vollzeitstellen, davon allein 70.000 Fachkräfte in der Pflege. Würde man internationale Maßstäbe anlegen, fehlen in deutschen Kliniken alleine Nacht für Nacht mindestens 19.500 Vollzeitstellen, um eine angemessene und sichere Versorgung zu gewährleisten.
Die Expertenkommission hat den Auftrag an die Vertragsparteien der Selbstverwaltung (Deutsche Krankenhausgesellschaft DKG, Gesetzliche Krankenversicherung GKV unter Beteiligung der Privaten Krankenkassen (PKV) erteilt, bis zum 30. Juni 2018 Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen zu vereinbaren. Gelingt dies nicht, legt das Bundesgesundheitsministerium Untergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. “Wir erwarten, dass DKG und GKV-Spitzenverband nun sehr ernsthaft an tragfähigen Lösungen arbeiten. Insbesondere die Klinikträger gehörten bislang nicht zu den Befürwortern verbindlicher Personalvorgaben”, so Bühler. Wichtig sei deshalb, dass der Gesetzgeber parallel an Lösungen arbeite, Teil-Lösungen reichten angesichts der prekären Lage in den Krankenhäusern nicht aus.
ver.di fordert schon seit Jahren gesetzliche Vorgaben für die Personalausstattung im Krankenhaus. 2015 hatte ver.di unter anderem eine Petition eingereicht, mit der eine gesetzliche Personalbemessung gefordert wurde.
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