Einführung von Personaluntergrenzen sinnvoller erster Schritt

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Einigung der Bundesregierung, der regierungstragenden Fraktionen und der Länder kann zur Verbesserung der Personalsituation in der pflegerischen Patientenversorgung beitragen

 
Mainz. 7. März 2017. (mediap). Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern  der  regierungstragenden Fraktionen und der Länder Konsequenzen aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflegepersonal im Krankenhaus“ angekündigt und entsprechende Maßnahmen vorgestellt. Die gemeinsamen Schlussfolgerungen von Bundesgesundheitsministerium, Koalitionsfraktionen und Ländern sehen vor, die Selbstverwaltung von Krankenhäusern und Krankenkassen gesetzlich zur Vereinbarung von Personaluntergrenzen in Krankenhausbereichen zu verpflichten, in denen dies aufgrund der Patientensicherheit besonders notwendig ist, wie beispielsweise in Intensivstationen oder im Nachtdienst.
 
„Die beschlossene Einführung von Personaluntergrenzen ist ein erster kleiner Schritt, um ein angemessenes Pflegeangebot im Krankenhausbereich sicherzustellen“, zeigt sich der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden. Die Definition von Mindestpersonalausstattungen helfe aber nicht, wenn es darum gehe, eine den Pflegebedarfen angemessene Personalvorhaltung sicherzustellen. „Die Selbstverwaltungspartner, allen voran die Krankenhausträger und die Kassen, dürfen sich nun nicht der Verantwortung entziehen. Zu befürchten ist, dass die Akteure aufgrund der unterschiedlichen Interessen nicht in der Lage sind, sinnvolle und für die Versorgung hochwertige Lösungen auf den Weg zu bringen.“
 
Die Politik dürfe sich daher nun nicht zurückziehen. Es sei zu begrüßen, dass das Bundesgesundheitsministerium die Entwicklung weiter beobachten wolle und notfalls selbst entsprechende Regelungen einzuführen angekündigt habe. „Leider zeigt die Erfahrung, dass die Regierung den Druck aufrecht halten muss, um die Selbstverwaltungsakteure zu angemessenem Handeln für die Pflegenden anzuhalten“, argumentiert Mai.
 
Die angedachte Fokussierung auf Bereiche wie Intensiv- und Nachtdienst bezeichnet Mai als „sicherlich sinnvoll“.  Andere Bereiche dürften damit aber nicht aus den Augen verloren werden. „Unsere Sorge ist, dass innerhalb der Krankenhäuser lediglich ein Personaltransfer vorgenommen werden könnte. Eine solche Entwicklung muss vermieden werden, um ganzheitlich hochwertige Pflege überall im Krankenhaus vorhalten zu können“, so Mai. „Pflegesensitive Bereiche sind prinzipiell im modernen Krankenhaus von heute überall anzutreffen“.
 
Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser schon jetzt durch ein absolut unterfinanziertes Pflegestellenförderprogramm unterstützt. Dieses soll, so ein weiterer Punkt des vorgestellten Maßnahmenpakets, ab 2019 in den Pflegezuschlag einfließen. „Jede weitere Förderung der Pflege ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings ist die an dieser Stelle vorgesehene  Überführung in den Pflegezuschlag absolut kritisch zu betrachten, da die Mittel dort nicht zweckgebunden sind und auch schon heute nicht für den Aufbau von Pflegepersonal genutzt werden müssen“, so Mai.
 
Letztlich ist die Expertengruppe im Ergebnis hinter den Erwartungen zurück geblieben, weil offensichtlich noch in der laufenden Legislaturperiode die Ergebnisse genutzt werden sollen. Zur Entwicklung eines wirklich guten Personalbemessungsinstruments bedarf es weiterer umfassender Anstrengungen.
 
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
 
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.

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