Landau. 23. Februar 2017. Die beiden Angeklagten im Mörlheimer Mordprozess haben eine lebenslange Freiheitsstrafe erhalten, teilt das Landgericht in Landau (Pfalz / Rheinland-Pfalz) mit. Am Donnerstag-Vormittag fand die Urteilsverkündung in dem Strafverfahren wegen der Tötung einer 86 -jährigen Frau in Mörlheim bei Landau im großen Sitzungssaal des Landgerichts Landau in der Pfalz statt. Beide Angeklagten wurden zu lebenslanger Freiheitsstrafe bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt. Dies ist die schärfste Strafe, die das deutsche Strafrecht vorhält.
Die Richter und Schöffen der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz folgten damit den Anträgen der Staatsanwaltschaft in vollem Umfang. Die Kammer zeigte sich davon überzeugt, dass beide Angeklagten sich als Mittäter gemeinschaftlich handelnd des Mordes in Tateinheit mit einem Raub mit Todesfolge schuldig gemacht haben. Verfahren gegen mutmaßliche weitere Mittäter, die sich zum Teil noch auf der Flucht befinden, werden folgen.