Abgeordnete im Münchener Landtag tragen Verantwortung für Pflegende im Land
Mainz. 20. Februar 2017. (mediap). Die von der bayerischen Landesregierung angestrebte Etablierung einer „Vereinigung der bayerischen Pflege” statt einer echten Pflegekammer sorgt weiter für Kritik, teilt die Landespflegekammer Rheinland-Pfalz mit. Als „Schimäre, die die bayerischen Pflegenden schwächt” bezeichnet sie der Präsident der rheinland-pfälzischen Landespflegekammer, Dr. Markus Mai, kurz vor der Sitzung des zuständigen Ausschusses im bayerischen Landtag am Dienstag dieser Woche.
„Die Vereinigung der bayerischen Pflege ist eine absolute Mogelpackung. Die suggerierten Mitbestimmungsmöglichkeiten für die Pflegenden stellen sich in Wahrheit aber als Einschränkung von Autonomie, Eigenverantwortung und Selbstverwaltung der Berufsgruppe heraus”, beklagt Mai. „Auch die bayerischen Kolleginnen und Kollegen verdienen eine institutionalisierte Interessenvertretung, die von politischen Entscheidungsträgern gehört wird und mit den anderen Akteuren des Gesundheitswesens auf Augenhöhe über Rahmenbedingungen verhandeln kann.”
Das Konstrukt einer „Vereinigung der bayerischen Pflege” widerspricht der gesamtgesellschaftlichen Bedeutung der Pflegeberufe – anders als in Rheinland-Pfalz, wo der Gesetzgeber genau das Gegenteil auf den Weg gebracht hat. Mit der rechtlichen Verankerung der Landespflegekammer in das rheinland-pfälzische Heilberufsgesetz ist die Pflege, politisch wie juristisch, deutlich sichtbar als Heilberuf gesetzt und im Gesundheitswesen gleichberechtigt neben anderen Akteuren.
„Schon die unklare Frage nach der Mitgliedschaft von Verbänden schwächt die Pflegenden, die so vehement nach einer funktionierenden Interessenvertretung rufen. Neben den Berufsverbänden können auch Gewerkschaften und solche Verbände, die „die beruflichen Interessen der Angehörigen der Pflegeberufe in Bayern vertreten”, Mitglieder mit vollumfänglichen Rechten werden. Zu befürchten ist, dass bei einer derart schwammigen Formulierung auch Verbände, die in erster Linie die Interessen der Arbeitgeber vertreten, Zugang in die” Vereinigung der bayerischen Pflege” finden. Damit würde die Interessenwahrung der Berufsangehörigen verwässert”, betont Mai.
Eine Mitgliedschaft, oder auch nur ein Mitwirken der bayerischen Pflegevereinigung in einer Bundespflegekammer ist mit dem derzeit vorgestellten Aufbau und dem Einfluss von Arbeitgeberseite nicht denkbar. Damit wäre eine bayerische Vertretung in einer Bundespflegekammer nicht gegeben.
Finanzierung nach Kassenlage bringt Pflege nicht weiter
Die Finanzstruktur der Vereinigung ist nach Kassenlage des Landes Bayern ausgestattet und damit einer relativ willkürlichen Finanzplanung ausgesetzt. Da die Interessenvertretung der beruflich Pflegenden auch gegenüber politischen Entscheidungsträgern und staatlichen Stellen gewährleistet sein muss, kann eine Finanzierung der Arbeit der „Vereinigung der bayerischen Pflege” über den bayerischen Landeshaushalt nicht zielführend sein. Gerade vor dem Hintergrund der einzuhaltenden Schuldenbremse ist damit eine effektive finanzielle Ausstattung nicht sichergestellt. „Wie kraftvoll kann die „Vereinigung der bayerischen Pflege” gegenüber der Politik auftreten, von der sie finanziell abhängig ist”, fragt Mai besorgt.
Änderungsantrag der CSU- Fraktion abzulehnen
Der für den Gesetzentwurf zuständige „Ausschuss für Gesundheit und Pflege” berät in seiner Sitzung am Dienstag, 21. Februar auch über einen, öffentlich zugänglichen, Änderungsantrag der CSU- Landtagsfraktion. Intention des Änderungsantrags ist es, der „Vereinigung der bayerischen Pflege” den Vollzug von Rechtsverordnungen, die Berufsangehörigen der Pflege betreffend, zu ermöglichen.
„Der Änderungsantrag kann wirklich nur als schlechter Witz verstanden werden. Aufgrund des mehr als fragwürdigen Konstrukts sind damit künftig nicht nur die Pflegenden selbst für den Vollzug von Rechtsverordnungen der bayerischen Staatsregierung verantwortlich. Vielmehr werden dabei auch fachfremde Interessen eine gewichtige Rolle spielen. Damit ist die Schwächung der Kolleginnen und Kollegen in Bayern manifestiert”, befürchtet Mai.
Mais Fazit bleibt daher kritisch. „Die starke Stimme der Pflegenden, die in Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen schon kraftvoll zu vernehmen ist, verkommt in München zu einem leisen Piepsen. Die bayerischen Pflegenden lassen sich aber nicht für dumm verkaufen. Die „Vereinigung der bayerischen Pflege” ist von Anfang an zum Scheitern verurteilt.”
Hintergrund: Mit der einstimmigen Verabschiedung des Heilberufsgesetzes durch den rheinland-pfälzischen Landtag im Dezember 2014 ist die Landespflegekammer errichtet worden. Seit dem 01. Januar 2016 haben die Pflegenden im Land damit eine kraftvolle Interessenvertretung erhalten. Die Landespflegekammer mit ihren gewählten Vertreterinnen und Vertretern nimmt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitglieder wahr.
Die Vertreterversammlung hat in der Sitzung vom 02. März 2016 den Vorstand der Landespflegekammer gewählt. Präsident der Kammer ist Dr. Markus Mai. Zur Vizepräsidentin wurde Frau Sandra Postel gewählt. Die weiteren Mitglieder des Vorstandes sind Andrea Bergsträßer, Hans-Josef Börsch, Angelika Broda, Karim Elkhawaga, Esther Ehrenstein, Renate Herzer und Christa Wollstädter.