Internetanbieter müssen alle Daten in gleicher Weise übermitteln
Interview mit Dr. Philipp Rösler
Berlin, 20. Juni 2013. (red). In einem Interview erklärte Bundesminister Dr. Philipp Rösler (FDP) das Ziel wonach alle Internet-Anbieter alle Daten in gleicher Weise zum Kunden übermitteln sollen.
Herr Minister Rösler, Sie haben den Entwurf einer Netzneutralitätsverordnung auf den Weg gebracht. Um was genau geht es in der Verordnung?
Unser zentrales Ziel ist es, dass Internetanbieter alle Daten in gleicher Weise zum Kunden übermitteln – und zwar unabhängig vom Absender, Empfänger oder Inhalten. Damit werden die Rechte der Verbraucher in unserem Land gestärkt, denn alle Menschen erhalten einen gleichen Zugang zum Internet. Gleichzeitig werden durch die neue Verordnung Wettbewerbsverzerrungen für Unternehmen ausgeschlossen. Denn egal welche Dienste im Internet angeboten werden: Der Zugang zu den angebotenen Produkten erfolgt ohne Diskrimierung – also ohne in irgendeiner Weise zwischen den Produkten zu unterscheiden. Damit stärken wir unsere Internetwirtschaft nachhaltig.
Was soll die Netzneutralitätsverordnung im Einzelnen regeln?
Zentraler Baustein der Verordnung ist, dass eigene Inhalte oder Anwendungen und die von Drittanbietern grundsätzlich nicht bevorzugt behandelt werden dürfen – das gilt insbesondere auch dann, wenn Unternehmen Volumentarife anbieten möchten. Volumentarife als solche werden aber nicht verboten. Denn es muss auch weiterhin in der freien Entscheidung eines Unternehmens liegen, unterschiedlichste Produkte anbieten zu können. Der Wettbewerb unter den Telekommunikationsunternehmen wird sicherstellen, dass auch künftig bezahlbare Internet-Flatrates angeboten werden. Mit der Verordnung wollen wir zudem den sogenannten “Routerzwang” entgegentreten. Netzbetreiber sollen ihren Kunden keine bestimmten Endgeräte für den Internetzugang aufzwingen.
Wann soll die Verordnung in Kraft treten? Wie ist das weitere Verfahren?
Wir haben unseren Entwurf zur Netzneutralitätsverordnung in die Ressortabstimmung gegeben. Ich hoffe, dass wir bei diesem wichtigen Thema sehr bald eine Verständigung zwischen den Ressorts erreichen werden. Anschließend erhalten Verbände und Experten den Entwurf, zu dem sie sich dann äußern können. Noch im Sommer 2013 sollte dieser von der Bundesregierung beschlossen werden. Dann sind Bundestag und Bundesrat gefordert. Im Bundesrat wird sich zeigen, wie ernst Rot-Grün das Thema Netzneutralität tatsächlich nimmt.
Warum soll die Netzneutralität durch Verordnung und nicht durch Gesetz geregelt werden?
Ein eigenes Gesetz zur Netzneutralität brauchen wir nicht, denn die Grundsätze der Netzneutralität sind seit 2012 im Telekommunikationsgesetz gesetzlich verankert. Das Telekommunikationsgesetz verlangt bereits heute, dass die Netzbetreiber sowohl den Zugang zu Inhalten und Anwendungen wie auch die Datenübermittlung diskriminierungsfrei gewährleisten. Das Gesetz ermöglicht allerdings der Bundesregierung, eine Verordnung zur Gewährleistung der Netzneutralität zu erlassen, in der die Einzelheiten geklärt werden. Von diesem gesetzgeberischen Spielraum machen wir nun Gebrauch. Die Rechtsverordnung steht in ihrer Wirkung einem Gesetz in nichts nach.
Wie wirkt sich die Verordnung auf das Vorhaben der Telekom aus, eigene Dienste – wie etwa das TV-Angebot Entertain – bevorzugt zu behandeln?
Die Verordnung zielt nicht auf die Deutsche Telekom, sondern nimmt alle Netzbetreiber in die Pflicht. Durch die Verordnung wird die Bundesnetzagentur künftig alle Geschäftspraktiken der Netzbetreiber auf die Einhaltung der Netzneutralität überprüfen. Von einer “Lex-Telekom” kann also keine Rede sein. Allerdings ist es richtig, dass die Bundesnetzagentur mit Hilfe der Verordnung überprüfen kann, ob die Telekom ihr TV-Angebot Entertain bevorzugt behandeln darf.
Die Verordnung sieht vor, dass die schnellstmögliche Übermittlung von Daten (sog. Best-Effort-Prinzip) durch anbietereigene Dienste und Plattformen (sog. “managed services”) nicht beeinträchtigt wird. Was genau ist damit gemeint?
Die Übermittlung von Daten im Internet ist heute durch das sogenannte Best-Effort-Prinzip geprägt. Danach erfolgt die diskrimierungsfreie und schnelle Übermittlung im Rahmen der dem Anbieter zur Verfügung stehenden Ressourcen. Dieses Prinzip werden wir durch die Verordnung künftig noch besser gewährleisten können. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass Unternehmen unterschiedliche Produkte anbieten. Es gilt jedoch: Eine bevorzugte Behandlung von Diensten im Internet durch die Netzbetreiber muss ausgeschlossen werden. Ausnahmen sollte es nur für Dienste im allgemeinen übergeordneten Interesse geben – beispielsweise für Notrufdienste.
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