EU-Kommission öffnet Tür für Gruppenklagen
Berlin, 11. Juni 2013. (red). Anlässlich der Empfehlung von Dienstag (11. Juni 2013) der Europäischen Kommission zu gemeinsamen Prinzipien für kollektive Unterlassungs- und Schadensersatzklagen in den Mitgliedstaaten erklären Jerzy Montag, Sprecher für Rechtspolitik und Nicole Maisch, Sprecherin für Verbraucherpolitik von Bündnis 90 / Die Grünen: “Wir begrüßen den Vorstoß der Europäischen Kommission zu allgemeinen Prinzipien kollektiver Rechtsschutzinstrumente. Damit wird endlich die Tür zur Einführung von Gruppenklagen aufgestoßen. Es ist leider nur ein erster Schritt, denn die Mitgliedstaaten werden zunächst nur aufgefordert, Regelungen zu kollektiven Schadensersatz- und Unterlassungsklagen einzuführen. Jetzt kommt es darauf an, eine Diskussion um die beste Lösung zu führen.
Von Schwarz-Gelb ist hier allerdings nicht viel zu erwarten. Unter dem Druck der Wirtschaft hat die Bundesregierung sich immer wieder gegen die Einführung von Gruppenklagen ausgesprochen. Dabei ist der Aufschrei der Wirtschaft vollkommen überzogen. Niemand in der EU will Sammelklagen amerikanischer Art. Das macht auch die EU-Empfehlung deutlich.
Wir bringen in dieser Woche einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, der erstmals umfassend ein Verfahren zur Durchführung von Gruppenklagen in Deutschland regelt. Unser Vorschlag hat nichts mit dem amerikanischen Modell zu tun: Nach unserem Vorschlag profitieren von einer Gruppenklage nur diejenigen, die sich ihr anschließen (opt-in). Unfreiwillige Zwangsklagen, die von einzelnen für angeblich alle potentiell Betroffenen geführt werden (opt-out), lehnen wir ab. Mit uns bleibt es beim Grundsatz der Kostentragung durch den Verlierer. Erfolgshonorare und Beteiligungen der Rechtsanwälte an den einzuklagenden Forderungen lehnen wir ab.
Uns geht es darum, Verbraucherrechte zu stärken und Geschädigten allgemein bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu helfen: Rückzahlungen bei rechtswidrig festgesetzten Strompreisen oder Entschädigungen für Flugausfälle werden mit unserem Vorschlag leichter und kostengünstiger für die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gericht durchsetzbar. Wir wollen so das Ungleichgewicht zwischen den einzelnen wirtschaftlich ohnmächtigen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf der einen Seite und den mächtigen Firmen und Unternehmen auf der anderen Seite verringern.
Mit unserem Gesetzentwurf leisten wir einen eigenständigen Beitrag zur Debatte leisten und setzen aktiv Impulse für die Rechtsentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes auf europäischer Ebene.
Den kompletten Gesetzentwurf finden Sie unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/137/1713756.pdf”
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