Verkehr: Punktereform kann vorerst nicht in Kraft treten
Berlin, 8. Juni 2013. (red). Der Bundesrat hat am Freitag das Gesetz zur Reform des Verkehrszentralregisters, das insbesondere das Verkehrssünder-Punkte-System modernisieren soll, an den Vermittlungsausschuss übergeben.
Er plädiert dafür, auch die bisher punktebewehrten Tatbestände beizubehalten, die lediglich allgemein der Einhaltung der Rechtsordnung im Straßenverkehr dienen und keinen direkten Bezug zur Verkehrssicherheit haben. Zudem möchte er Verkehrsverstöße generell nur mit einem oder zwei Punkten bewerten. Die Differenzierung in ein Drei-Punkte-System bleibe in der Praxis wirkungslos, da die mit drei Punkten bewerteten Straftaten ohnehin zum Entzug der Fahrerlaubnis führten. Die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Fahreignungsseminaren möchte der Bundesrat von neun Monaten auf fünf Jahre verlängern. Den vom Bundestag wieder eingeführten Punkterabatt bei freiwilliger Teilnahme an diesen Seminaren lehnen die Länder ab.
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