Steuerbefreiung von Sportgroßveranstaltungen: Fußball-Champions-League Finale 2015 in Berlin durch intransparente Steuerregeln erkauft?
Berlin, 26. Mai 2013. (red). Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion zur Steuerbefreiung von Sportgroßveranstaltungen, erklärt Viola von Cramon, Sprecherin für Sportpolitik von Bündnis 90 / Die Grünen:
“Die Bundesregierung gibt sich kenntnislos, wenn es um die Steuerbefreiung von Sportgroßveranstaltungen in Deutschland geht. Das belegt ihre Antwort (17/13499) auf die Kleine Anfrage unserer Bundestagsfraktion. Konkrete Antworten auf unsere Fragen werden nicht gegeben, obwohl diese sicherlich in den Ministerien vorliegen. Die Bundesregierung kennt weder die Fallzahlen zum §50 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes, der die Möglichkeit einer Steuerbefreiung vorsieht, noch beabsichtigt sie eine Erhebung bei den Länderfinanzbehörden. Das ist Geheimhaltung pur.
Dabei haben wir es hier mit einer Steuervermeidung der Sportgroßkonzerne wie IOC, FIFA und UEFA mit Duldung der Bundesregierung zu tun. Es geht um Millionenbeträge für Veranstalter und teilnehmende Akteure, die laut Gesetz der Steuerpflicht unterliegen. Besonders am Beispiel der Vergabeentscheidung des Fußball-Champions-League Finales 2015 nach Berlin zeigt sich jedoch, dass internationale Sportverbände untereinander mit dem deutschen Steuerzahler Katz und Maus spielen. Es ist völlig unverständlich, dass Bundesregierung und Länderfinanzminister ganz offensichtlich auf eine Besteuerung der UEFA als Veranstalter des Champions-League -Finales verzichtet haben.
Wir fordern die Bundesregierung weiter auf, endlich international tätig zu werden, um diesen Wettlauf um Steuer-Dumping bei Sportgroßveranstaltungen zu beenden. Dazu ist es notwendig, mit einem ambitionierten Vorschlag auf EU-Ebene für eine Harmonisierung der Steuerregeln und Anwendungspraxis einzutreten, damit IOC, FIFA und UEFA mit ihren Forderungen nicht weiter die Nationalstaaten gegeneinander ausspielen können.”
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