Terror-Verdacht: Strafanzeige gegen Jean Ziegler und ARD, Erstes Deutsches Fernsehen und gegen Andreas Klamm
Berlin (Deutschland) / Genf (Schweiz). aph. 20. Dezember 2011. Gegen das ARD Nachtmagazin, gegen das Erste Deutsche Fernsehen, ARD, gegen den Schweizer Soziologen Jean Ziegler, gegen Fabian H. und gegen den tunesisch-französisch-deutschen Journalisten Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm – Sabaot wird nach Hinweisen des Zeugen Richard McT. eine Strafanzeige wegen des dringenden Tatverdachts der Bildung einer rechtsradikalen, Nazi-Terroristischen Vereinigung auf der Grundlage des Paragraphen 129 a und 129 b erstattet. Der Zeuge hatte auf ein mutmaßlichen Nazi-Terror-Video reagiert, das so wörtlich “braunes (rechtsradikales) Gedankengut)” in einer Sendung des ARD NACHTMAGAZINS der ARD Erstes Deutsches Fernsehen beinhaltet und via You Tube und Facebook verbreitet wird.
Das umstrittene Video in dem laut dem Zeugen die rechtsradikalen und das möglicherweise Nazi-Terroristische Gedankengut weltweit öffentlich verbreitet wird ist bei You Tube immer noch zu sehen, http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=zpYiOqF5Oh4, obgleich bereits die Polizei Hannover, weitere nationale und internationale Sicherheitsbehörden sofort nach dem Bekanntwerden der möglicherweise akuten Nazi-Terroristischen Gefährdung am 20. Dezember 2011, gegen 1.00 Uhr informiert wurden.
Der dringend der Tat verdächtige Andreas Klamm bestreitet in einer öffentlichen Pressemitteilung, weiterhin ein Nazi-Terrorist zu sein.
Presse-Mitteilung vom 20. Dezember 2011. Laut dem Zeugen Richard McTars, verbreiten die Redaktion des ARD NACHTMAGAZIN, das Erste Deutsche Fernsehen, ARD, verantwortlich Indendant, der Soziologe JEAN ZIEGLER, Schweiz, der Tat-Verdächtige Fabian Holtbrügge und der Journalist und Tat-Verdächtige Andreas Klamm nationalsozialistische, rechtsradikales Gedankengut mit dem oben genannten Fernseh-Beitrag der via FACEBOOK verbreitet wurde. Daraus ergibt sich der ernste Anfangs-Verdacht, der BILDUNG EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG nach Strafgesetzbuch, Paragraph 129 a, 129 b, Strafgesetzbuch in Deutschland. Zur Abwendung möglicher nationalsozialistischer, rechtsradikaler Terror-Gedanken und rechtsradikalen Gedankengutes ist im Zuge der erhöhten Gefahr und Nazi-Terror-Gefahr daher schnellstmöglichst gegen die Redaktion ARD NACHTMAGAZIN, gegen das Erste Deutsche Fernsehen ARD, vertreten durch die Intendantin, gegen den Schweizer Soziologen JEAN ZIEGLER, gegen Fabian H. und gegen Andreas Klamm eine STRAFANZEIGE WEGEN DES DRINGENDEN TATVERDACHT der BILDUNG EINER TERRORISTISCHEN VEREINIGUNG auf der Grundlage der Paragraphen 129 a, Paragraph 129 b beim Bundeskriminalamt, bei der Kriminalpolizei in Berlin (Sitz des ARD Hauptstadt-Studios) und bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe sowie jeder nächst gelegenen Polizei-Dienststelle zu erstatten. Die Zeugen-Aussage von Richard McTars wurde via dem internationalen Facebook-Netzwerk bereits der internationalen Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Eine Beeweis-Sicherungs-Einheit hat die Beweise bereits gesichert. Wenn Sie diesen BEITRAG lesen erstatten Sie bitte gegen alle Beteiligten BITTE unterzüglich Strafanzeige. Zeugen-Aussagen zur Verbreitung des Nazi-Terror-Videos der ARD ( siehe oben ) von Richard McTars: Zitat: “”Bitte höre auf solchen braunen Quatsch hier zu leaken! Oder hast du dich schon vollständig der braunen Propaganda ergeben und glaubst nur noch deren Müll, Andreas?” Zitat Ende.
PRESSE- und MEDIEN-Kontakt: Andreas Klamm, Journalist, Schillerstr. 31, D 67141 Neuhofen, Pfalz,, Deutschland, Telefon 06236 416 802, Telefon 06236 48 90 44, Mobil Telefon 0178 817 2114, email: kontakt@radiotvinfo.org, Web-Seiten, http://www.andreasklamm.wordpress.com/, http://www.andreas-klamm-sabaot.de.be/, www.libertyandpeacenow.org, internationales Medien-Projekt für Menschenrechte Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters, gegründet im Jahr 2006 von Andreas Klamm, Journalist.
Hintergrund-Informationen:
Das umstrittene Video, das ein rechtsradikales, braunes Nazi-Video sein soll, Produktion, ARD Nachtmagazin, ARD, Erstes Deutsches Fernsehen mit Jean Ziegler im Interview: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=zpYiOqF5Oh4#!
Öffentliche Beweis-Sicherung: Anschuldigung des Zeugen Richard McTars, wonach Andreas Klamm, rechtsradikale, Nazi-Terroristische Informationen verbreitet und möglicherweise in Tat-Einheit mit Jean Ziegler, ARD, ARD NACHTMAGAZIN und dem Erst-Verteiler Fabian H. möglicherweise eine rechtsradikale, Nazi-Terroristische Vereinigung gebildet haben könnte.
Beweissicherung_Jean_Ziegler_Video_ARD_Einheit_2
Beweis-Sicherung und öffentliche Zeugen-Aussage und Anschuldigung des Zeugen Richard McT. http://humanrightsreporters.files.wordpress.com/2011/12/beweissicherung_jean_ziegler_video_ard_einheit_2.pdf
1. Das umstrittene rechtsradikale Video, Produktion ARD, ARD Nachtmagazin, das Fabian H. und Andreas Klamm verbreitet via Facebook verbreitet haben: http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=zpYiOqF5Oh4#!
2. Informationen zum Schweizer Soziologen Jean Ziegler der bislang nicht als Nazi bekannt war: http://de.wikipedia.org/wiki/Jean_Ziegler
3. Informationen zum tunesisch-französisch-deutschen Journalist, Rundfunk-Journalist, Autor, Radio und Fernseh-Produzent und Autor von 10 Büchern, Andreas Klamm, bekannt auch als Andreas Klamm – Sabaot, Enkel-Sohn des seit 1946 in Kaiserslautern vermissten französischen Offiziers der Französischen Armee, HEDI SABAOT, a) http://www.andreasklamm.wordpress.com b) http://www.andreas-klamm-sabaot.de.be
4. Paragraph 129 a, Strafgesetzbuch, Bildung einer terroristischen Vereinigung, http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html
5. Paragraph 129 b, Strafgesetzbuch, Bildung einer terroristischen Vereinigung, http://dejure.org/gesetze/StGB/129b.html
5. ARD, Erstes Deutsches Fernsehen, www.ard.de
6. ARD Nachtmagazin, http://www.nachtmagazin.de
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