Hannack: Chancen in der Pflege erhalten
Berlin- 17. Juni 2010. (red /and). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) setzt sich für den Erhalt der besonderen Förderung der Alten- und Krankenpflegeausbildung ein.
“Der drohende Wegfall der Förderung trifft Arbeitslose ebenso wie pflegebedürftige Menschen. Die Regierung muss Chancen erhalten und darf nicht Perspektiven zerstören, damit aus dem Beschäftigungschancen- kein Beschäftigungsverhinderungsgesetz wird”, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Elke Hannack anlässlich der heute stattfindenden ersten Lesung des “Gesetzes zur Verbesserung der Beschäftigungschancen”.
Die besondere Förderung einer dreijährigen Alten- und Krankenpflegeausbildung läuft am 31. Dezember 2010 aus und sollte ursprünglich verlängert werden. Durch die Unterstützung der dreijährigen qualifizierten Berufsausbildung war arbeitslosen Menschen einerseits eine neue berufliche Perspektive vermittelt worden, andererseits hatte die Förderung auch geholfen, den zunehmenden Fachkräftemangel im Bereich der Altenpflege zu mindern. Im neuen Gesetzentwurf ist die Verlängerung der Förderung nicht mehr vorgesehen.
Allein im vergangenen Jahr hätten 14.200 Menschen mit Erfolg eine von der Arbeitsagentur geförderte Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert, über die Hälfte davon aus “Hartz IV”. Die guten Chancen, anschließend eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden, hätten insbesondere bei langzeitarbeitslosen Menschen zu einer hohen Abschlussquote geführt. “Es ist völlig unverständlich, weshalb gerade diesem Personenkreis künftig die Möglichkeit auf eine solide Ausbildung in einer zukunftsfähigen Branche erschwert werden soll”, betonte Hannack. Gleichzeitig forderte Hannack die Pflegeeinrichtungen auf, endlich entsprechend dem Bedarf auszubilden. Bislang würden ausbildende Unternehmen auf dem hart umkämpften Markt faktisch benachteiligt: “Dem muss endlich durch eine Ausbildungsumlage entgegengewirkt werden”, sagte Hannack.