ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden

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ver.di fordert: Frauen-Diskriminierung am Arbeitsmarkt beenden
Berlin. 8. März 2010 (red). Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di fordert die Beendigung der Diskriminierung von Frauen am Arbeitsmarkt in Deutschland.
“Auch wenn es vereinzelt Fortschritte gibt: Der Nachholbedarf für Frauen bleibt enorm”, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Margret Mönig-Raane, anlässlich des Internationalen Weltfrauentages. So würden Frauen in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger verdienen als Männer.

Dies gelte ganz besonders im Bereich personenbezogener Dienstleistungen, wo überwiegend Frauen beschäftigt seien, häufig in Teilzeit oder zu sehr niedrigen Löhnen. Ein weiterer Grund für den Lohnunterschied sei aber schlicht Diskriminierung.
In den Vorständen und Aufsichtsräten von Deutschlands Top-Unternehmen seien Frauen immer noch kaum vertreten. Lediglich 2,5 Prozent aller Vorstandsmitglieder der 200 größten Wirtschaftsunternehmen seien weiblich.
Neben der Beseitigung dieser Benachteiligungen und Schieflagen müsse auch die Arbeitsmarktpolitik mehr für Frauen tun. Frauen würden aufgrund ihrer familiären Situation vielfach vom Arbeitsmarkt verdrängt oder müssten als Mitglied einer so genannten Bedarfsgemeinschaft zu Armutslöhnen arbeiten. Ein Widerspruch ergebe sich daraus, dass in einer Bedarfsgemeinschaft der eine für den anderen uneingeschränkt einstehen müsse, während das neue Unterhaltsrecht den Frauen auferlege, für sich selbst zu sorgen.
ver.di fordere daher von der Bundesregierung die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft. Die Anrechnung von Partnereinkommen müsse ganz entfallen.
Mönig-Raane mahnte darüber hinaus Korrekturen in der Förderpolitik an: “An der Schnittstelle zwischen Hartz IV und Arbeitsförderung wird über die Zukunftschancen von Millionen Frauen und ihrer Kinder entschieden. Es geht nicht an, dass Frauen viel weniger von erfolgreichen Förderinstrumenten profitieren können, gleichzeitig aber im Hartz IV-System als Arbeitskräfte ohne Perspektive auf eine sozial abgesicherte Beschäftigung zwangsverpflichtet werden”, kritisierte Mönig-Raane.
Die Bundesregierung müsse dafür sorgen, dass gerade Arbeitsuchende, die wegen der Anrechnung des Partnereinkommens keine Geldleistungen erhalten oder die wegen der Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen der Vermittlung nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, in vollem Umfang beruflich gefördert würden.

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