Die ARGEN in Deutschland könnten mittels Grundgesetz-Änderung geschützt werden
Von Andreas Klamm Sabaot
Berlin. 17. Februar 2010. Zu den Plänen und Diskussionen der Regierungs-Koalition aus CDU, CSU und FDP und der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) wonach die Sicherung der ARGEN (Arbeitsgemeinschaften) mittels der Änderung des Grundgesetzes geschützt werden soll, erklärte in einem Schreiben an Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen, der Chef des dbb Beamtenbund, Peter Heesen:
„Die jetzt von Koalition und SPD diskutierte Änderung der Verfassung stellt die einzig sinnvolle Lösung dar. Sie sichert ein funktionierendes Leistungs-Angebot und eine Betreuung aus einer Hand und gewährleistet zugleich, dass auch den Optionskommunen eine sichere Grundlage für ihre weitere Arbeit gegeben wird.“
Der dbb Beamtenbund und Tarifunion begrüßt Pläne zur dauerhaften Sicherung
der Arbeitsgemeinschaften nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch ( SGB II ) und der Optionskommunen.
„An der Einsicht, dass die kommunalen Leistungen, insbesondere die Kosten der Unterkunft, und die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit in Bezug auf Langzeit-Arbeitslose zusammengehören, dass nur gemeinsam gefördert und gefordert werden kann, ist von den unmittelbar Betroffenen nie ernsthaft gerüttelt worden“, ergänzte Heesen.
Die Trennung, wie durch die Koalitions-Vereinbarung vorgegeben, hätte „nicht nur eine gewachsene und zunehmend erfolgreiche Zusammenarbeit in Frage gestellt – zu Lasten der betroffenen Arbeitslosen wie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter“. Nach Ansicht des dbb-Chefs hätte eine Trennung zudem mehr Bürokratie und einen Anstieg sozialgerichtlicher Verfahren zur Folge gehabt.
Der dbb hoffe, dass jetzt zeitnah neue Entwürfe vorgelegt werden.
Peter Heesen mahnte: „Diese müssen auch für die große Zahl von Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter die heute bestehende Unsicherheit beseitigen und planbare
berufliche Perspektiven eröffnen“.
Damit es nicht nur bei einer guten Hoffnung bleibt, hat der dbb folgenden Vorschlag für einen Text der geplanten Grundgesetz-Änderung gemacht, die die ARGEN und Options-Kommunen in Deutschland schützen soll:
„Durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates kann bestimmt werden,
dass die Ausführung von Bundesgesetzen auf gemeinsame Einrichtungen des Bundes und der Länder bzw. der nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände übertragen werden kann, die bei der Erfüllung der Aufgaben zusammenwirken.
Aufgaben auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitslose sollen auf gemeinsame Einrichtungen nach Satz 1 übertragen werden, soweit nicht im Einzelfall eine Gemeinde bzw. ein Gemeindeverband mit der alleinigen Wahrnehmung beauftragt wird. Die nähere Ausgestaltung gemeinsamer Einrichtungen wird durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt.“
Eine öffentliche und offizielle Reaktion von Bundes-Arbeitsministerin Dr. Ursula von der Leyen zum eingereichten Text-Entwurf für eine Änderung des Grundgesetzes zum Schutz der ARGEN und Options-Kommunen liegt der Redaktion bislang noch nicht vor.
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