Wahlkampf auf Hochturen: In zweieinhalb Monaten wird gewählt – Wahlen vom 4. bis 7. Juni 2009 für die Zukunft von Europa
Per Handy zur Wahl
Von Andreas Klamm, Nachrichten-Korrespondent
Brüssel / Strasbourg / Berlin. 23. März 2009. Endspurt im Wahlkampf um die Sitze im Europäischen Parlament. Der Wahlkampf für die Europawahl vom 4. bis 7. Juni 2009 befindet sich auf Hochtouren. In rund acht Wochen entscheiden rund 375 Millionen Menschen in direkter Wahl über die neue politische Zusammensetzung im Europäischen Parlament. Es ist also kein Wunder wenn sich die Politiker und Politikerinnen mitten im Wahl-Kampf-Stress um jede Stimme der potentiellen Wähler und Wählerinnen intensiv bemühen. Die Tage sind gezählt und der Countdown läuft.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind zur Wahl aufgerufen. An der Europa-Wahl 2009 nehmen zum ersten Mal alle 27 EU-Mitgliedstaaten teil. Rund insgesamt 375 Millionen EU-Bürger werden für die Wahl im Juni 2009 wahlberechtigt sein. Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre neu gewählt. In Deutschland findet die Wahl zum Europäischen Parlament am Sonntag, 7. Juni 2009 statt.
Vom 4. bis 7. Juni 2009 wird bei den Europawahlen über die neue Zusammensetzung des neuen europäischen Parlaments entschieden und damit werden für viele Millionen , etwa 375 Millionen EU-Bürger und Bürgerinnen, die entscheidenden Weichen in mitten der globalen Finanz- und Welt-Wirtschafts-Krise für die Zukunft gestellt.
Gewählt wird für die Legislaturperiode 2009 bis 2014. Insgesamt 736 Sitze werden im EU-Parlament vergeben.
Für ein Amt im Europäischen Parlament kann jeder Unions-Bürger, damit beispielsweise auch Menschen aus Frankreich und Deutschland kandidieren, die über 18 Jahre sind.
In der Regel stellen Parteien oder politische Vereinigungen Listen mit Kandidaten für das Europa-Parlament auf. Einzelbewerbungen ohne die Zugehörigkeit zu politischen Vereinigungen oder politischen Parteien sind nicht möglich.
Alle Bewerber müssen sich auf einer öffentlichen Mitgliederverstammlung einem demokratischen Auswahl-Verfahren stellen. Wer in das Europäische Parlament gewählt wird darf keine nationalen Mandate weiter ausführen.
Eine Ausübung nationaler Mandate ist mit der Wahl in das Europa-Parlament unvereinbar. Was bedeutet dies in der Praxis?
Die mächtigste Frau der Welt, Bundeskanzlerin Dr. Angel Merkel (CDU), laut dem U.S.-Magazin Forbes, die sich in der gestrigen Ausgabe der Talk-Show von Anne Will in einem Freud´schen Versprecher selbst zweimal als so wörtlich „deutsches Staatsoberhaupt“ bezeichnete, darf auch in ihrer Spitzenposition als Bundeskanzlerin nicht für ein Amt im Europa-Parlament kandidieren. Laut Grundgesetz ist das deutsche Staatsoberhaupt der Bundespräsident und damit zur Zeit Dr. Horst Köhler. Bereits im Mai 2009 wählt die Bundesversammlung die neue Bundespräsidentin oder den neuen Bundespräsidenten. Allerdings können dort die Bürger und Bürgerinnen nicht direkt wählen. Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident werden von der Bundesversammlung gewählt.
Zur Wahl im Mai 2009 stehen Gesine Schwan (SPD) und Horst Köhler (CDU) für das Amt der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten. Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat sich jedoch wie keine andere Politikerin sehr um die Europäische Union verdient gemacht und beispielsweise auch zur Realisierung des EU-Reform-Vertrages bekannt auch als der „Lissaboner Vertrag“ (Vertrag von Lissabon, auch als EU-Grundlagen-Vertrag oder EU-Reformvertrag bezeichnet) beigetragen.
In der Internet-Präsentation für Menschen aus Deutschland informiert das Europäische Parlament umfassend zur Wahl des Europa-Parlaments am 7. Juni 2009. In rund zweieinhalb Monaten wird gewählt und damit kein Mensch die Europa-Wahl versäumt gibt es sogar einen kostenfreien Erinnerungs-Dienst mittels Handy.
Auf der Seite www.europarl.de/europawahl/wahlerinnerung.jsp kann sich jeder Interessent kostenfrei registrieren, damit die wichtige Europa-Wahl am 7. Juni 2009 nicht versäumt wird.
Das Europäische Parlament gilt als die zweitgrößte Demokratie in der Welt. In Indien gibt es noch mehr Wahlberechtigte, die in einer allgemeinen, freien, direkten und geheimen Wahl für die Zusammensetzung der Parlamentarischen Vertretung bestimmen dürfen.
Im Jahr 2009 feiert das Europäische Parlament den 30. Jahrestag seiner Direktwahl. Über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments haben im Juni 1979 zum ersten Mal die Bürger und Bürgerinnen entschieden.
Bis Juni 1979 wurden die Abgeordneten für die Europäischen Volksvertretung durch die nationalen Parlamente, in Deutschland, dem Deutschen Bundestag nach Brüssel und Strasbourg entsendet. In diesem Jahr dürfen die Menschen in Europa in direkter Wahl zum 30. Mal über die neue Zusammensetzung der politischen Kräfte im Europa-Parlament entscheiden.
Wer sich zur Wahl des Europa-Parlaments vom 4. bis 7. Juni 2009 informieren möchte findet auf der Web-Seite www.europarl.de umfassende und ausführliche Informationen.
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