Bundesanwaltschaft als Erfuellungsgehilfe Ankaras gegen tuerkische Oppositionelle?
Berlin/Ankara. (red). 5. Februar 2008. Am 5. Dezember 2007 liess die Bundesanwaltschaft zahlreiche Objekte in mehreren Bundeslaendern durchsuchen. Die Ermittlungen richteten sich gegen mutmassliche Mitglieder der Tuerkischen Kommunistischen Partei / Marxisten Leninisten (TKP/ML) wegen Mitgliedschaft in einer auslaendischen terroristischen Vereinigung nach §129b StGB. Da die TKP/ML in Deutschland nicht verboten ist und auch auf der EU-Terrorliste nicht genannt wird, fragte die Fraktion DIE LINKE bei der Bundesregierung nach. Zur Antwort der Regierung erklaerte die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke:
“Die Anhaenger der TKP/ML in Deutschland beschraenken sich nach Aussage der Bundesregierung auf Spendensammlungen und propagandistische Aktivitaeten gegen die “faschistische Diktatur” in der Tuerkei und die “imperialistische Politik” der USA. Dennoch sieht die Bundesanwaltschaft den Verdacht, dass innerhalb der Partei eine terroristische Vereinigung existiert, die fuer Anschlaege in der Tuerkei verantwortlich sei.
Ihre Informationen ueber die TKP/ML hat das Bundeskriminalamt aus der Tuerkei “im Wege des polizeilichen Informationsaustauschs erlangt”. An der Zuverlaessigkeit der vom Generalbundesanwalt genutzten Erkenntnisse tuerkischer Sicherheitskraefte bestehen nach Auskunft der Bundesregierung “keine Zweifel”. Offenbar nimmt die Bundesregierung billigend in Kauf, dass hierbei Informationen genutzt werden, die unter Folter zustande gekommen sein koennen. Denn tuerkische Sicherheitskraefte nutzen nach Erkenntnissen von Menschenrechtsorganisationen auch Folter zur Erzwingung von Aussagen. Nach Auffassungen deutscher Gerichte entsprechen Ermittlungsverfahren gegen politische Oppositionelle in der Tuerkei nicht den Rechtsstandards der EU.
Die Bundesanwaltschaft macht sich mit ihrer Verfolgung tuerkischer Kommunisten in der Bundesrepublik zum Erfuellungsgehilfen der tuerkischen Regierung, die bekanntlich elementare Menschenrechte verletzt.
Wie bei der Einfuehrung des §129b befuerchtet, entscheiden allein willkuerliche Urteile der Bundesregierung und die Interessen ihrer Partner darueber, ob eine Oppositionsgruppierung als Freiheitskaempfer oder Terroristen bewertet wird. Die Verfolgung tuerkischer Oppositioneller in der Bundesrepublik muss sofort beendet werden. Die Willkuer- und Einschuechterungsparagraphen 129a und b gehoeren abgeschafft.”
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